Patientengespräch und Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
Die Berücksichtigung der Persönlichkeit und der individuellen Vorgeschichte der Erkrankung ist zum Verständnis der aktuellen Beschwerden unabdingbar. Für eine gute Diagnose ist es sehr wichtig, den genauen Krankheitsverlauf vom Patienten zu erfahren. Dies gilt nicht nur für Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Vorstellung vielleicht gerade keine Symptome machen, wie das bei Kopfschmerzen, Schwindel oder der Epilepsie häufig der Fall ist, sondern auch für alle übrigen Erkrankungen. Es ist für das Gespräch günstig, wenn Sie uns über den Krankheitsbeginn, Verlauf, Art, Dauer und Ausdehnung der Symptome zuverlässige Angaben machen können und wichtige Vorbefunde (Arztbriefe) vor allem von früheren Krankenhausaufenthalten mitbringen. Das Patientengespräch nimmt daher einen beträchtlichen zeitlichen Rahmen ein.
Die körperliche neurologische Untersuchung
verfolgt das Ziel, in Kenntnis der komplexen Anatomie und Funktionsweise des menschlichen Nervensystems von einzelnen Symptomen des Patienten auf den Ort der Schädigung zu schließen. Sie soll neurologische Symptome aufdecken, die durch die Krankengeschichte nicht erfaßt werden können, z. B. Auffälligkeiten bei den Reflexen oder Schwächen, die Sie selbst nicht bemerkt haben. In wohl keinem anderen Gebiet der Medizin ist dieses diagnostische Vorgehen ähnlich entscheidend. Während der Untersuchung wird zunächst der Kopf untersucht: Augenbewegungen, Gesichts- und Halsmuskulatur, das Gefühl im Gesicht, das Hören etc. werden nacheinander geprüft.
Danach folgen idR.Tests des Gleichgewichtssystems und der Bewegungskoordination sowie der Arm- und Beinkraft im Sitzen, Stehen und Gehen, im Anschluß werden Sie aufgefordert, sich auf eine Liege zu legen. In entspannter Rückenlage werden jetzt die Reflexe und das Gefühl an Armen und Beinen geprüft. Der einzig unangenehme Teil der gesamten Untersuchung ist hierbei das Kratzen am Außenrand beider Fußsohlen zur Überprüfung des sog. Babinski-Zeichens.
Der Untersuchungsablauf ist festgelegt und umfasst in der Regel folgende Aspekte:
- Eingehende Untersuchung und Inspektion des Körpers
- Insbesondere Untersuchung des Kopfes und der Hirnnerven
- Überprüfung der physiologischen und pathologischen Reflexe
- Muskelkraft, Muskelspannung, Muskelumfang, Muskeldruckschmerz
- Bewegungsablauf und Koordination
- Sensibilität
- Vegetatives Nervensystem
- Psychischer Befund
- Neuropsychologie
Zusatzdiagnostik - Die apparativen Untersuchungen
Es schließen sich in der Regel 1 - 3 apparative Untersuchungen an, die sich natürlich an der Art der Beschwerden und der vermuteten Diagnose orientieren. Beispielsweise wird bei Schmerzen, Gefühlsstörungen oder Lähmungen an Armen und Beinen meist eine Messung der Nervenleitgeschwindigkeit (Neurographie) oder der elektrischen Muskelaktivität (EMG = Elektromyographie) erforderlich sein, bei Kopfschmerz und Schwindel wird in der Regel eine Messung der Gerhirnströme (EEG = Elektroencephalographie) vorgenommen.
Bei vermuteten Durchblutungsstörungen des Gehirns kann die Blutströmung der Hals- und Hirngefäße mit Ultraschall gemessen werden (Dopplersonographie). Für die Gesamtdauer aller apparativen Untersuchungen müssen Sie je nach erforderlichem Umfang zwischen 10 und 30 Minuten rechnen.
Das Abschlssgespräch
Meist erlauben die erfolgten Untersuchungen bereits jetzt eine Diagnosestellung und einen Therapievorschlag. Sie haben hier Gelegenheit zu nachträglichen Anmerkungen oder gezielten Fragen. In einigen Fällen werden noch weitere Untersuchungen entweder in der Praxis oder in einem Röntgeninstitut erforderlich sein. Nach Vereinbarung eventueller auswärtiger Termine erhalten Sie dann einen Wiedervorstellungstermin in unserer Praxis.
Der schriftliche Arztbericht
Nach Abschluss der gesamten Diagnostik erhält Ihr behandelnder Arzt, i.d.R. ihr Hausarzt, grundsätzlich einen ausführlichen schriftlichen Bericht.
Erstellung medizinischer Gutachten
In der hiesigen Praxis werden auch Gutachten auf nervenärztlichem Fachgebiet durchgeführt. Zu den neurologischen Gutachten steht dabei das gesamte diagnostische Spektrum der Praxis zur Verfügung. Wir bieten umfangreiche Unterstützung im Rentenverfahren, bei Führerscheinangelegenheiten, bei Betreuungsverfahren und Verfahren mit privaten und gesetzlichen Leistungsträgern (Berufsgenossenschaften, Unfallversicherugen) an.
Als Antragssteller in einem sozialrechtlichen Verfahren sind Sie aufgerufen, aktiv mitzuwirken. Das verbessert Ihre Erfolgsaussichten und beschleunigt das Verfahren. Wir können Sie unterstützen mit z.B. fundierten Einwendungen gegen nicht überzeugende Vorgutachten, Gutachten durch Erstellung von Ergänzungsgutachten oder privaten gutachterlichen Stellungnahmen.
Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, um noch im Widerspruchsverfahren, vor Erhebung einer Klage am Sozialgericht, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Auch als Versicherter können sie einen Gutachter benennen. Die Beratungstätigkeit für Sie wird in enger Abstimmung mit Ihrem Anwalt oder Ihrem Rentenberater erfolgen. Das Honorar für diese Tätigkeit wird nach zeitlichem Aufwand berechnet.